Sie verspäten sich?
Aus Respekt gegenüber nachfolgenden Klienten bitte ich um Verständnis, dass sich bei Verspätung Ihrerseits die Behandlungszeit verkürzt.
Sie können einen Termin nicht wahrnehmen?
- Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen.
- Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt. Diese werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.